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   KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82   

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https://dejure.org/1982,19430
KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82 (https://dejure.org/1982,19430)
KG, Entscheidung vom 09.07.1982 - 3 UF 1146/82 (https://dejure.org/1982,19430)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 1982 - 3 UF 1146/82 (https://dejure.org/1982,19430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1361, 1579; ZPO §§ 620, 620b, 620c, 620d
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs; geschlechtliche Beziehungen der Ehefrau zu einem anderen Mann mit Zustimmung des Ehemannes; Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung in der Berufungsinstanz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 1031
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82
    Entscheidend spricht hier gegen die grobe Unbilligkeit, daß die Antragsgegnerin sich nicht gegen den Willen des Antragstellers einem anderen Partner zugewandt hat, die Ehe auch schon vor Aufnahme des Verhältnisses zerrüttet war, und damit eben kein Fall des Ausbrechens oder der Abkehr aus einer intakten Ehe vorliegt (vgl. dazu BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; OLG Oldenburg FamRZ 1981, 775; OLG Hamm FamRZ 1981, 892; OLG Frankfurt [2. FamS] FamRZ 1982, 299).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80

    Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen

    Auszug aus KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82
    Gemeint sind damit grundsätzlich die in dem Zeitpunkt der Trennung der Eheleute gegebenen Verhältnisse, weil dem getrennt lebenden Ehegatten die Beibehaltung des vor der Trennung erreichten Lebensstandards ermöglicht werden soll (vgl. BGH FamRZ 1980, 876 = BGHF 2, 207; OLG Hamm FamRZ 1981, 361).
  • OLG Frankfurt, 11.02.1981 - 2 UF 127/80
    Auszug aus KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82
    Entscheidend spricht hier gegen die grobe Unbilligkeit, daß die Antragsgegnerin sich nicht gegen den Willen des Antragstellers einem anderen Partner zugewandt hat, die Ehe auch schon vor Aufnahme des Verhältnisses zerrüttet war, und damit eben kein Fall des Ausbrechens oder der Abkehr aus einer intakten Ehe vorliegt (vgl. dazu BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; OLG Oldenburg FamRZ 1981, 775; OLG Hamm FamRZ 1981, 892; OLG Frankfurt [2. FamS] FamRZ 1982, 299).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1981 - 5 WF 127/81

    Ehegattenunterhalt bei Betreuung eines scheinehelichen Kindes

    Auszug aus KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82
    In dem Umstand allein, daß die Antragsgegnerin sich einem anderen Mann zugewendet, mit diesem geschlechtlich verkehrt, und von ihm ein Kind geboren hat, ist ein derartiger Umstand nicht ohne weiteres zu finden (a.A. wohl OLG Frankfurt [5. FamS] FamRZ 1981, 1063, dem der hier beschließende Senat schon in seiner Entscheidung vom 2. April 1982 - 3 UF 5821/81 - n.v. nicht gefolgt ist); vielmehr sind alle übrigen Umstände des einzelnen Falles mit zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 04.05.1981 - 4 UF 234/80
    Auszug aus KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82
    Entscheidend spricht hier gegen die grobe Unbilligkeit, daß die Antragsgegnerin sich nicht gegen den Willen des Antragstellers einem anderen Partner zugewandt hat, die Ehe auch schon vor Aufnahme des Verhältnisses zerrüttet war, und damit eben kein Fall des Ausbrechens oder der Abkehr aus einer intakten Ehe vorliegt (vgl. dazu BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; OLG Oldenburg FamRZ 1981, 775; OLG Hamm FamRZ 1981, 892; OLG Frankfurt [2. FamS] FamRZ 1982, 299).
  • OLG Oldenburg, 22.05.1981 - 11 UF 168/80
    Auszug aus KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82
    Entscheidend spricht hier gegen die grobe Unbilligkeit, daß die Antragsgegnerin sich nicht gegen den Willen des Antragstellers einem anderen Partner zugewandt hat, die Ehe auch schon vor Aufnahme des Verhältnisses zerrüttet war, und damit eben kein Fall des Ausbrechens oder der Abkehr aus einer intakten Ehe vorliegt (vgl. dazu BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; OLG Oldenburg FamRZ 1981, 775; OLG Hamm FamRZ 1981, 892; OLG Frankfurt [2. FamS] FamRZ 1982, 299).
  • OLG Brandenburg, 18.03.1994 - 9 UF 40/93

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren; Begriff

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  • KG, 18.07.1985 - 16 WF 2489/85

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Anforderungen an

    Zu der Begrenzung der entsprechenden Anwendung der genannten Bestimmungen ist es erforderlich, daß der antragstellende Ehegatte von dem anderen getrennt leben will, um die Scheidung der Ehe herbeizuführen (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1980, 250, 251; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 252; 1981, 259, 260; 1982, 1031; 1984, 391, 392; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 1138).
  • KG, 05.11.1982 - 3 UF 5168/82
    Erst nach der Anhängigkeit des vorliegenden Ehescheidungsverfahrens und nach der Geburt ihrer Tochter hat die Antragsgegnerin erstmals im Rahmen dieses Verfahrens Unterhaltsansprüche gegen den Antragsteller erhoben, und für die Zeit ab 30. März 1982 schließlich auch im Wege der einstweiligen Anordnung zugesprochen erhalten; auf die Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1982 und vom 9. Juli 1982 (FamRZ 1982, 1031) wird verwiesen.
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